E.________ kannte also die Vereinbarungen mit den Kapitaleinzahlern und wusste, welche Zusicherungen bezüglich der Verwendung der Gelder gemacht worden waren, nämlich die Verwendung als Eigenkapitalnachweis für Immobilienkredite im Zusammenhang mit sozialen Einrichtungen. Dass so hätte vorgegangen werden müssen, ist soweit ersichtlich auch unbestritten. Auf dem O.________ dorthin wurde aber Geld benötigt und offensichtlich dort genommen, wo es vorhanden war, nämlich