Bezüge tätigte er zwar selber keine, konnte sich aber als Zeichnungsberechtigter jederzeit eine Übersicht über die Geldeingänge und -verwendung verschaffen. Gestützt insbesondere auf die Aussagen der Mitbeteiligten kommt das Gericht zum Schluss, dass sämtliche Entscheide, auch diejenigen über die Verwendung der Gelder von Kapitaleinzahlern gemeinsam getroffen wurden, sich E.________ also auch am Entscheid beteiligte, die Gelder auf dem Konto der N.________ entgegen den Vereinbarungen mit den Kapitaleinzahlern zu verwenden. In diesem Zusammenhang ist die Aussage von C.________ über den „Weihnachtsmann“, den E.__