Durch seine führende Rolle bei der Ausarbeitung der neuen Verträge hatte E.________ zumindest mitentschieden, welche Vereinbarungen man mit den Kapitaleinzahlern traf und kann sich insofern nicht auf den Standpunkt stellen, er habe nicht gewusst, was vereinbart gewesen sei. Er war zudem für die Konten bei der Bank AV.________ kollektiv zeichnungsberechtigt. Dorthin überwiesen die Kapitaleinzahler ihre Gelder. Bezüge tätigte er zwar selber keine, konnte sich aber als Zeichnungsberechtigter jederzeit eine Übersicht über die Geldeingänge und -verwendung verschaffen.