Denn der Beschuldigte 2 kannte 84 den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck, welcher offensichtlich nicht eingehalten wurde. Zusammengefasst gelangt die Kammer zum Beweisergebnis, dass der Beschuldigte 2 wusste, dass die Gelder wie bei der O.________ nur gemäss vereinbartem Verwendungszweck hätten verwendet werden dürfen, wobei der Verbrauch der Gelder für Kreditraten der O.________, Provisionen und Spesen etc., welchen er als formelles und faktisches Organ der N.________ mittrug, nicht davon umfasst war. 11.3.3 Zum Beschuldigten 3