_ gekannt und die Entscheidungen mitgetragen zu haben. Auch den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck der Gelder kannte er, auch wenn er dies lediglich implizit eingestand, indem er ausführte, er vermute, dass der Beschuldigte 3 bei der N.________ die Bestimmungen bezüglich der Kapitaleinzahlungen von der O.________ übernommen habe (pag. 08 007 024). Der Beschuldigte 2 gestand jedoch ein, dass die N.________ als Auffanggesellschaft der O.________ gegründet worden sei (pag. 08 007 0051). Damit wusste er auch, dass mit dem erlangten Kapital Verbindlichkeiten der O.________ gedeckt werden sollten.