aus den KKEV, d.h. eine Ratenzahlung für die Darlehensverträge, die die Einzahler der O.________ mit der Q.________ abgeschlossen hatten, verwendet worden. Bezüglich der weiteren rund CHF 72‘000.00, die in bar bezogen worden sind, will sich keiner der Beteiligten mehr wirklich erinnern, wofür die Gelder verwendet worden sind. Alle äus- 82 sern die Vermutung, dass eventuell weitere Ratenzahlungen an die Q.________ geleistet worden seien. Das Gericht kommt zum Schluss, dass dies nicht der Fall war.