GmbH beteiligt gewesen zu sein. Diese sei die Generalunternehmerin der N.________ gewesen. Auch K.________ bestätigte, dass die AO.________ GmbH Kreditnehmerin der AA.________ Bank gewesen sei (vgl. zum Ganzen pag. 18 855 ff., S. 172-174 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung).