Auch bei der N.________ wurden Provisionen bezahlt, was sich im Übrigen auch aus den oben aufgeführten Aussagen von K.________ und den Beschuldigten ergibt. 10.9 AO.________ GmbH Zwischen der N.________ und der AO.________ GmbH wurde ein Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen (pag. 25 006 0001 ff.). Die AO.________ GmbH sollte die Finanzierung und Realisierung der Wohnbauprojekte sicherstellen. Die AO.________ GmbH verpflichtete sich weiter zur Zahlung der monatlichen Zinsund Tilgungsraten. Der Beschuldigte 1 gab an, dass er zwischen Anfangs 2005 bis 2006 Geschäftsführer gewesen und die AO.