bei der Alternativen Bank AV.________ einbezahlt. Die Verwendung der Gelder ergibt sich aus den vorhandenen Kontoauszügen. Auch bei der FH.________ wurde ein Konto, lautend auf die N.________, eröffnet, wobei der Beschuldigte 2 und K.________ zeichnungsberechtigt waren. Verzeichnet ist ein Zahlungseingang von CHF 62‘000.00 vom Konto der AV.________. Die Gelder wurden im Wesentlichen für die Bezahlung der Kreditraten bei der Q.________ und damit für die Kunden der O.________ verwendet. Auch bei der N.___