_ ein, nachdem sie bereits bei der O.________ Einzahlungen in der Höhe von CHF 60‘000.00 getätigt hatte. Eine Rückzahlung ist nicht erfolgt. - CB.________: Er schloss einen Vertrag über CHF 10‘000.00 mit der O.________ ab, der Kapital- bzw. der Anteilsschein über CHF 9‘000.00 lautete jedoch auf die N.________. Es ist lediglich eine Rückzahlung von CHF 2‘115.00 erfolgt. - Zivilklägerin 1: Der Vertrag wurde mit der AP.________ abgeschlossen, die Zahlung erfolgte aber an die N.__