10.7 Zu den Verträgen Die Vorinstanz hat die im Zusammenhang mit der N.________ vorhandenen Vertragstypen wie folgt benannt (vgl. pag. 18 848 f., S. 165 f. der vorinstanzlichen Entscheidbegründung): - Kapital-Einzahler Vertrag mit der AP.________: Unter dem Titel Darlehenssicherheit wird auf das Verlustrisiko hingewiesen, jedoch festgehalten, dass das Kapital nur für eines der von der Genossenschaft realisierten Projekte verwendet werde. Diese Projekte seien werterhaltend und darum keinerlei Spekulationen unterworfen. Unter dem Titel Projekte wird zudem Folgendes festgehalten: