Er könne sich den Ausführungen von C.________, wonach E.________ Weihnachtsmann gespielt habe, nicht anschliessen. E.________ sei nicht Weihnachtsmann gewesen, sondern sie hätten sich ausgewiesene Aufwendungen entschädigen lassen. „Letztlich haben sowohl A.________ als auch C.________ Rechnung gestellt. Sie sind auch auf der Liste.“ (EV K.________ vom 06.11.2013, pag. 08 005 0075). 4.2.10 Aussagen K.________ im Hauptverfahren Anlässlich der Einvernahme durch das WSG vom 25.01.2017 bestätigte K.________ seine Aussagen im Vorverfahren (EV K.________ vom 25.01.2017, pag. WSG 18 473).