K.________ erklärte, er wisse nicht, wieviel von den bei der N.________ einbezahlten CHF 277‘000.00 tatsächlich für die Finanzierung von sozialen Projekten verwendet worden sei. An die Geldverwendung könne er sich nicht erinnern (EV K.________ vom 06.11.2013, pag. 08 005 0070). Zu den ihm vorgehaltenen Überweisungen und Barbezügen ab dem Konto der N.________ könne er nichts sagen. Er habe für seine Spesen im Zusammenhang mit der Gründung Rechnung über CHF 14‘600.00 gestellt. Er nehme an, dass es bei den anderen Rechnungen auch um Entschädigungen gehe (EV K.________ vom 06.11.2013, pag. 08 005 0073).