Er wisse nicht mehr, was sie bei der N.________ für Verträge gehabt hätten, glaublich einen KEV. Was bezüglich Sicherheiten zugesichert worden sei, wisse er nicht mehr. Er nehme an, dass der Verwendungszweck die Eigenkapitalbeschaffung habe sein müssen, also die Überweisung an eine Bank, damit man Geld bekomme. Das Geld hätte nur für die Kinderheime in Österreich verwendet werden dürfen (EV K.________ vom 05.11.2013, pag. 08 005 0037).