Bei der N.________ hätten G.________, C.________ und er eine Funktion gehabt. E.________ sei als gleichberechtigter „Mitwirkender“ auch dabei gewesen. Jeder habe eine Stimme gehabt und seine Meinung kundtun können. Das habe die Diskussion und die Entscheide gefördert. Dazu sei noch A.________ gekommen, der habe informiert werden müssen, schon rein anstandshalber (EV K.________ vom 05.11.2013, pag. 08 005 0030 ff.).