Er gehe davon aus, dass er wohl damals gewusst habe, wie viele Kapitaleinzahlungen von wie vielen Personen es bei der N.________ gegeben habe (EV K.________ vom 05.11.2013, pag. 08 005 0029). Soweit er wisse, seien die Gelder für den Eigenkapitalnachweis verwendet worden, um den Baukredit bei der Bank zu erhalten. Sie hätten das gegenüber der Bank belegen müssen. Scheinbar seien die Gelder auch für anderes wie Spesen und Provisionen verwendet worden. Das habe er aus den Strafakten gesehen. Er gehe davon aus, dass er das damals gewusst habe, weil er das ja irgendwie unterzeichnet habe (EV K.________ vom 05.11.2013, pag. 08 005 0030).