Bei der N.________ sei es um zwei Sachen gegangen: in erster Linie hätten sie die Projekte, also Kinderheime und Altersresidenzen, in Österreich realisieren wollen. Weil die Regelung dort speziell vorteilhaft gewesen sei, hätten sie in zweiter Linie gedacht, dass sie auch die Kunden aus der O.________ hätten schadlos halten können. Vorteilhaft sei gewesen, dass es zu einer Rückerstattung von 20% MWST gekommen sei, wenn das Kapital aus dem Ausland gekommen sei. Dann seien die Handwerker bereit gewesen, 20% des Auftragsvolumens über die Verrechnungsplattform einzubringen. Damit hätten sie bloss 60% reales Geld gebraucht.