K.________ erklärte anlässlich der Einvernahme vom 05.11.2013 durch die StA WD, auf dem Papier seien er, G.________ und C.________ im Vorstand der N.________ gewesen. Federführend gewesen sei aber E.________, und zwar, weil dieser der Erfahrenste von ihnen gewesen sei. Sie hätten diesen als beratende Person mit einbezogen. Dieser sei die treibende Kraft hinter der N.________ gewesen und habe bei der Entscheidfindung mitgemacht, habe mitentschieden oder Empfehlungen abgegeben. Es sei meist zu dritt oder zu viert entschieden worden. E.________ habe Entscheide nicht alleine fällen können, denn sie hätten ja unterschreiben und die Folgen tragen müssen.