Bezüglich der Aussagen der Beschuldigten 4 im oberinstanzlichen Verfahren wird auf die Zusammenfassung unter E. 8.7 oben verwiesen. 10.6 Aussagen K.________ Es kann auf die Zusammenfassung der Aussagen von K.________ durch die Vorinstanz verwiesen werden (pag. 18 845 ff., S. 162-165 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung). 76 4.2.9 Aussagen K.________ im Vorverfahren