Weil E.________ eine grosse Zahlung in Aussicht gestellt habe, habe man ab Januar 2006 keine weiteren Kapitalgeber mehr suchen müssen. Sie wisse nicht, wer im Juni 2006 Kreditraten für die O.________-Geldgeber bezahlt habe (EV G.________ vom 25.01.2017, pag. WSG 18 463 f.). Auf Frage ihres Verteidigers, ob sie glaube, verantwortlich dafür zu sein, dass in der N.________ Gelder zweckentfremdet worden seien, führte G.________ aus: „Ich bin in der N.________ Präsidentin, demzufolge bin ich Mitverantwortliche.“ (EV G.________ vom 25.01.2017, pag. WSG 18 468).