Auf Vorhalt ihrer Aussage, wonach grundsätzlich sie und die Herren K.________ und E.________ die Entscheidungen getroffen hätten, führte G.________ aus, dass das stimme. „Die Aussage betreffend Marionette muss differenziert angeschaut werden.“ Weiter gab sie zu Protokoll: „Ich war ausführendes Organ.“ C.________ habe zum Gremium gehört, welches entschieden habe. A.________ sei vor Ort eine zentrale Grösse gewesen. Er habe die Leute gekannt, das Kinderdorf sei sein Baby gewesen. Bei der N.________ habe er nicht entscheiden können, diese Entscheide hätten sie sich nicht nehmen lassen. A.________ sei bei der AO.