Auf Vorhalt der Verwendung der Gelder der N.________ erklärte G.________, dass es sich bei den Überweisungen mehrheitlich um Spesen gehandelt habe und in einem Fall um eine Provision. Der Transfer zum FH.________ müsse die Bonitätenzahlung gewesen sein. Bei den Barbezügen wisse sie es nicht mehr. Sie hätten BP.________, den Bauführer, bezahlt, der Geld benötigt habe. Dieser habe ein Zimmer in der Villa in FM.________ gehabt. Sie selber habe die CHF 8‘000.00 erhalten. Vielleicht seien die anderen Zahlungen [gemeint wohl: die Barabhebungen] trotzdem Bonitätenzahlungen gewesen, der gestaffelte Bezug sei aber komisch. Wenn sie sehe, dass C.___