Die StA WD rechnete G.________ vor, dass die O.________ insbesondere gestützt auf die KKEV über fünf Jahre pro Jahr rund CHF 584‘000.00 an Zins- und Kreditraten hätte bezahlen müssen. G.________ erklärte, man habe das insofern sichergestellt, indem das Finanzwesen von der O.________ abgespaltet und über die N.________ genommen worden sei. Vor Einschreiten der EBK hätte das einbezahlte Kapital auf ein Eigenkapitalkonto der AA.________ Bank fliessen sollen und die Ratenzahlungen hätten aus dem Kredit, den man dann bekommen hätte, bezahlt werden sollen. Das habe mit der N.________ nicht umgesetzt werden können, es habe nicht geklappt (EV G.________ vom 01.11.2013, pag. 08 006 0059).