Sie sei nie im Handelsregister gelöscht worden, weil sie noch diese Verbindlichkeiten gehabt hätten, die Kreditraten, die sie hätten bezahlen müssen. Im Vorfeld der AA.________ Bank [gemeint wohl Vertragsunterzeichnung in Österreich] habe E.________ erklärt, dass er zu Geld käme und sämtliche Bonitäten aufkaufen würde. Dieser habe ihr gesagt, dass alle ihr Geld zurückerhalten würden, sie beruhigt sein könne und niemand zu Schaden käme (EV G.________ vom 01.11.2013, pag. 08 006 0041 f.).