73 Auf Vorhalt, dass Zahlungseingänge von Privatpersonen im Betrag von CHF 277‘000.00 hätten festgestellt werden können, bestätigte G.________ den Eingang dieser Summe als Kapitaleinzahlungen. Sie führte aus, sie wisse nicht mehr genau, zu welchen Bedingungen die Zahlungen erfolgt seien. Die Einzahler hätten von der Kapitalrückerstattung in Österreich von 20% (im Zusammenhang mit der MWST) profitieren sollen. Eine solche sei möglich, wenn man baue und dann tatsächlich auch darin wohne oder die Liegenschaft betreibe. Die Rückerstattung wäre nach Abschluss der Arbeiten über die AO.