K.________ habe ganz klar in die Gruppe E.________ gehört. Er sie Bonitätenvermittler gewesen. Bei der N.________ sei dieser zusammen mit ihr Gründungsmitglied und „Mit-Chef“ gewesen. Sie hätten eine intensive geschäftliche Beziehung gehabt, die schon fast in eine freundschaftliche Beziehung übergegangen sei. Sie habe ihn erst zu N.________-Zeiten besser kennengelernt (EV G.________ vom 31.10.2013, pag. 08 006 0033).