Die N.________ habe ein paar wenige Genossenschafter gehabt, sicher weniger als 100. Sie wissen nicht, ob auch hier zusätzliches Kapital einbezahlt worden sei. Es habe aber CHF 200‘000.00 von Jakob AY.________ und CHF 30‘000.00 eines Kunden von X.________ gegeben. Ob die Genossenschafter einen ordentlichen Betrag bezahlt hätten, könne sie nicht sagen. Es könne sein, dass sie ihnen diesen „gegeben“ [gemeint wohl: erlassen] hätten, weil diese ihn ja bereits bei der O.________ bezahlt hätten (EV G.________ vom 31.10.2013, pag. 08 006 0029).