Anlässlich der Einvernahme durch die StA WD vom 31.10.2013 bestätigte G.________ die Aussage von E.________, wonach dieser bloss im Vertriebsbereich tätig gewesen sei und die Geschäftsführung bei ihr und K.________ gelegen habe. Sie führte aus, dass E.________ eine zentrale Figur gewesen sei. Dieser habe zur Geschäftsleitung gehört, einfach nicht formell. Es sei aber nichts entschieden oder gemacht worden, ohne dass sie, d.h. E.________, K.________ und sie, das zusammen abgesprochen hätten. Es sei nicht richtig, dass sie die Geschäfte geführt habe und K.________ und E.________ recht nahe dabei gewesen seien.