vom 13.06.2008, pag. 08 006 0006). Auf Frage, wie es Ende März 2006, nachdem sie den Austritt aus der N.________ gegeben habe, weitergegangen sei, führte G.________ aus, es sei nichts mehr gegangen. Sie habe nichts mehr gemacht. E.________ habe die Bonitäten der O.________ mit Erträgen aus „Termingeschäften“ bezahlen wollen. Diese seien aber nicht über die N.________ abgewickelt worden. Die N.________ habe den Anteilscheininhabern deren Geld nicht zurückbezahlt. „Wir hatten bei der N.________ den Boden des Kässeli gesehen“ (EV G.________ vom 13.06.2008, pag. 08 006 0011).