__ geleitet worden sei. Weil sie auch Honorar und Spesen zu Gute gehabt hätten, seien sie zur Bank gegangen und hätten gesagt, dass sie das Geld bräuchten. Anlässlich der Sitzung mit der Bank habe A.________ sie über den Tisch gezogen. A.________ habe sich vom von der Bank ausbezahlten Betrag EUR 60‘000.00 auf sein Privatkonto überweisen lassen. Von einer zweiten Auszahlung im März 2006 hätten sie Bonitäten der O.________ bezahlt (EV G.________ vom 13.06.2008, pag. 08 006 0002 f.).