Im Gründungszeitpunkt sei der Betrag von CHF 240‘000.00 eingebracht worden. Dieses Geld sei insbesondere von den Herren AY.________ und X.________ eingebracht worden. Damit hätten sie Bontäten bezahlt, d.h. Raten der O.________-Kredite (EV G.________ vom 13.06.2008, pag. 08 006 0002).