Bezüglich der Aussagen des Beschuldigten 3 im oberinstanzlichen Verfahren wird auf die Zusammenfassung unter E. 8.6 oben verwiesen. 70 10.5 Aussagen der Beschuldigten 4 Die Vorinstanz hat die Aussagen der Beschuldigten 4 im Vorverfahren und an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zusammengefasst, darauf kann verwiesen werden (pag. 18 838 ff., S. 155-161 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung): 4.2.7 Aussagen G.________ im Vorverfahren