Es könne sein, dass die N.________ im Juni 2006 Kreditraten für O.________-Kapitalgeber bezahlt habe. Er habe die Zahlung sicher nicht gemacht. Auf Vorhalt der Aussagen der Mitbeschuldigten, welche alle von ihm in Aussicht gestellte Börsengeschäfte erwähnt hatten und Frage, ob er solche Börsengeschäfte gemacht und Gewinnversprechen abgegeben habe, führte E.________ aus, es sei sicher nicht ein Versprechen gewesen. Er habe nur Möglichkeiten aufgezeigt, wie man Geschäfte machen könnte. Er habe gesagt, dass er an solchen Geschäften „dran“ sei. Hierbei habe es sich sicher nicht um ein Versprechen gehandelt, solche Geschäfte auch erfolgreich abschliessen zu können.