_, K.________ und X.________ könne er nichts sagen und wisse nicht, wofür die Gelder verwendet worden seien. Bei den Barbezügen könne er sich nur eines vorstellen: dass man versucht habe, damit Ratenzahlungen aus der O.________ an die Banken zu bezahlen. Er habe zu keiner dieser Überweisungen oder Abhebungen seine Unterschrift gegeben (EV E.________ vom 03.10.2013, pag. 08 008 0053). 4.2.6 Aussagen E.________ im Hauptverfahren