Es sei nie die Idee gewesen, damit die Kosten der Genossenschaft zu bezahlen. Sichergestellt worden sei das, indem niemand mehr mit einer Einzelunterschrift irgendeine Aktion habe starten, also das Geld habe ausgeben können. Zudem hätten sie insoweit keinen Kapitalbedarf gehabt, als sie keine Kreditraten hätten zurückzahlen müssen (EV E.________ vom 02.10.2013, pag. 08 008 0018). Aufgrund seiner geleisteten Arbeiten habe er gegenüber der N.________ Rechnung gestellt, diese müsste sich auf zwischen CHF 10‘000.00 bis CHF 15‘000.00 belaufen haben (EV E.________ vom 02.10.2013, pag. 08 008 0015).