Auf Vorhalt seiner Aussagen, wonach er die Verträge nie gesehen habe, nichts von zusätzlichem Genossenschaftskapital gewusst habe, nichts Näheres über die AO.________ GmbH wüsste, es ihm ein Rätsel sei, wie es bei der N.________ gelaufen sei und auf Vorhalt, dass er aber im Handelsregister als Organ eingetragen gewesen sei und bei den Banken nicht nur zeichnungsberechtigt, sondern dass er auch Zahlungen ausgelöste habe und Frage, ob er sich einfach nicht darum gekümmert habe, führte C.________ aus, man könne nicht sagen, dass er sich nicht gekümmert hätte. E.________ habe gesagt, was laufe, es treffe zu, dass er nur gemacht habe, was E.__