Es stimme, dass er die Zeichnungsberechtigung auf dem Konto gehabt habe. Er sei gegen die fraglichen Zahlungen gewesen, hätte aber am Schluss nachgegeben und die Zahlungen auch ausgelöst. E.________ habe ihr Vertrauen missbraucht und sie getäuscht. Dieser habe sich bereits im August / September 2005 auf einen Trader in Genf berufen und ihnen mitgeteilt, das Geld komme schon von anderer Seite, weshalb das Geld [gemeint: soweit in der N.________ vorhanden] auch ausgegeben werden könne (EV C.________ vom 24.01.2017, pag. WSG 18 446). Er habe keine Einsicht in die Geschäftsunterlagen von E.___