66 Anlässlich der Einvernahme durch das WSG vom 24.01.2017 führte C.________ auf Vorhalt seiner Aussage, wonach er, neben G.________ und K.________ vollumfängliche Handlungs- und Vertretungsbefugnisse und Einblick in die finanziellen Verhältnisse gehabt habe, aus, er müsse etwas korrigieren. Die N.________ sei grundsätzlich von E.________ geführt worden, dieser habe sich aber nicht im Handelsregister eintragen lassen wollen. Es stimme, dass er die Zeichnungsberechtigung auf dem Konto gehabt habe.