G.________ sei Präsidentin und K.________ Vizepräsident gewesen. Er selber sei im Handelsregister als Kassier eingetragen gewesen. A.________ sei der Philosoph gewesen, als Träger der Idee. E.________ habe A.________ weiterhin dabeihaben wollen. Er glaube nicht, dass dieser Genossenschafter geworden sei. Dieser habe E.________ gesagt, diese sollten das selber machen. Vollumfängliche Handels- und Vertretungsbefugnisse sowie umfassenden Einblick in die finanziellen Verhältnisse hätten die drei Vorstandsmitglieder G.________, K.________ und er gehabt (EV C.________ vom 25.10.2013, pag. 08 007 0052).