Er habe gemerkt, dass die beiden Gruppen „E.________ Basel“ und die „Zürcher Gruppe“, also G.________, eigene Sachen verfolgt hätten und nicht in allem offen gewesen seien. Es sei insbesondere um die Verwendung der Einzahlungen für Provisionen und Unkosten gegangen. Die beiden Gruppierungen hätten ihre eigenen Zwecke verfolgt. Er sei wachsam geworden und habe auch A.________ darauf aufmerksam gemacht. Bei der Gründung der N.________ habe E.________ sämtliche Fäden in der Hand gehabt, sei aber bezeichnenderweise nicht im Handelsregister erschienen. Er, C.________, sei Kassier gewesen und habe die Kontrolle über die Gelder behalten wollen.