C.________ führte weiter aus, die .________-Wirtschaft habe aus seiner Sicht bei der N.________ keine Rolle gespielt. Die N.________ habe keine geschäftliche Tätigkeit gehabt, weshalb diese auch im Handelsregister gelöscht worden sei (EV C.________ vom 24.10.2013, pag. 08 007 0016 und 0022). Wie das einbezahlte Genossenschaftskapital bei der N.________ verwendet worden sei, wisse er nicht. Er glaube sich zu erinnern, dass er ein- oder zweimal mit K.________ einen Barbezug bei der Post gemacht habe (EV C.________ vom 24.10.2013, pag. 08 007 00017).