___, ausser, dass die Gruppe E.________ weniger Bonitäten habe bringen können. Diese seien zum Teil von den Anlegern auch angeprangert worden und es habe Wortgefechte gegeben. Die N.________ sei wie eine Nachfolgegesellschaft der O.________ zu betrachten (EV C.________ vom 24.10.2013, pag. 08 007 0014).