; 64 - Einvernahme vom 11. Juni 2014 (pag. 08 001 0071 ff.); - Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 24. Januar 2017. 10.3 Aussagen des Beschuldigten 2 Es wird vollumfänglich auf die vorinstanzliche Zusammenfassung der Aussagen des Beschuldigten 2 verwiesen (pag. 18 831 ff., S. 148-151 der Entscheidbegründung): 4.2.3 Aussagen C.________ im Vorverfahren