18 826, S. 143 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung). Gemäss den Statuten bilden die Kapitaleinzahlungen Einlagen für die Finanzierung der genannten Zwecke sowie für die Finanzierung der genossenschaftseigenen Infrastruktur und den Administrationsaufwand. Dabei werden jedoch mind. 80 % der eingebrachten Vermögenswerte für die Finanzierung der verschiedenen Projekte verwendet. Die N.________ wurde am 24. September 2007 mangels gültigen Domizils von Amtes wegen aufgelöst.