__ nie selbst gesehen und/oder eingeschätzt hatte. Der Beschuldigte 3 sah Bilder der Liegenschaft und hätte sich – als Kenner der Immobilienbranche – zumindest fragen müssen, ob diese Liegenschaft ohne weiteres zu verkaufen gewesen wäre. Ebenso hätte er sich fragen müssen, ob ein Kredit hätte erhältlich gemacht werden können bzw. welche Sicherheiten dafür hätten geleistet werden müssen. Der Beschuldigte 3 durfte sich nicht – ohne diese Fragen zumindest abgeklärt zu haben, was er jedoch nicht machte – darauf verlassen, dass die Residenz P.________ als Sicherheit dienen könnte.