Ihm war gemäss eigenen Angaben bewusst, dass zuerst die eingegangenen Kapitalien eingesetzt werden mussten, um die fälligen Raten zu begleichen. Da er durch den Beschuldigten 1 über die finanzielle Situation orientiert wurde, wusste er, dass in näherer Zukunft auch nicht mit wesentlichen Einnahmen gerechnet und die Verbindlichkeiten nur mit der Akquisition weiterer Gelder gedeckt werden konnten. Unter Berücksichtigung dieser Umstände durfte er nicht überzeugt sein, dass rechtzeitig Ersatz hätte geleistet werden können.