08 007 0020). Damit muss für ihn mit Blick auf die Kontoeingänge offensichtlich gewesen sein, dass die eingebrachten Gelder zweckentfremdet und für Provisionen verbraucht wurden, wären diese enormen Provisionen ansonsten doch gar nicht ausrichtbar gewesen. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch seine Frage an den Beschuldigten 3, welcher mit der Ausrichtung der Provisionen aus dem Kapital der Geldgeber nicht einverstanden war, ob er denn gratis arbeiten wolle (pag. 08 007 0020). Der Beschuldigte 2 offenbarte damit sein diesbezügliches Wissen. Der Beschuldigte 2 gab weiter durchaus freimütig an, dass von Anfang an vorgesehen gewesen sei, Gelder auch für Unkosten zu verwenden.