durchaus richtig, dass er auch über die Ausgaben informiert gewesen sei, einfach nicht im Detail (pag. 08 007 0011 f.). Der Beschuldigte 2 gestand zudem ein, dass es regelmässige Treffen oder Sitzungen mit ihm und den Beschuldigten 1 und 3 gegeben hätte. Sie seien vom Beschuldigten 1 orientiert worden, wobei ihnen aber 60 keine Entscheidkompetenz zugekommen sei (pag. 08 007 0018). Weiter gestand der Beschuldigte 2 auch ein, das Provisionssystem der O.________, also das 8 / 4 / 2 % System entworfen zu haben (pag. 08 007 0020).