__ zukam. Zu den Handlungen und dem Wissen und Wollen des Beschuldigten 2 hielt die Vorinstanz zutreffend Folgendes fest (pag. 18 822 f., S. 139 f. der Entscheidbegründung, Hervorhebungen durch Kammer): C.________ wird von allen Befragten als derjenige bezeichnet, der bei der O.________ „für die Finanzen“ zuständig gewesen sei. Er selber erklärt, dass er sozusagen die Ideen von A.________ zu Papier gebracht habe, also die finanziellen Rahmenbedingungen berechnet und so dessen intuitives Vorgehen strukturiert habe. Auch das Provisionssystem habe aus seiner anfänglichen Kalkulation gestammt. In der Folge überwachte C.___