Der Umstand, dass der Beschuldigte 1 während mehrerer Jahre keinen Mieter fand, weist darauf hin, dass die Liegenschaft faktisch nicht vermietbar war, womit keine wesentlichen Erträge erzielt werden konnten. Auch ein Kredit hätte zudem wiederum verzinst werden müssen, wobei sich auch diesbezüglich die Frage gestellt hätte, mit welchen Mitteln dieser Zins zu begleichen gewesen wäre.